AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Feinkostwerk Caterings als Bestandteil der Landgrafen Restaurant & Event GmbH
Wir weisen darauf hin, für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Feinkostwerk Caterings als Bestandteil der Landgrafen Restaurant & Event GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichende Regelungen, einschließlich etwaiger Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur, sofern wir diese individuell schriftlich vereinbart haben.
Vertragsschluss
Unsere Angebote für Lieferungen und Leistungen an Sie sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich abgegeben werden. Unsere Angebote sind 4 Wochen ab dem Datum des Angebots wirksam. Nach der endgültigen Abstimmung mit Ihnen wird über Inhalt und Preise unserer Lieferungen und Leistungen üblicherweise ein schriftlicher Vertrag gefertigt. Der Vertrag wird Ihnen zugesandt und ist nur verbindlich, wenn er von Ihnen gegengezeichnet wird. Unsere Angebote in schriftlichen Vertragsausfertigungen sind 1 Woche ab dem Ausstellungsdatum des Vertrages wirksam.
Etwaige Abweichungen von unserem Angebot sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für Vertragsänderungen allgemein. Schriftform liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr über E-Mail erfolgt.
Spezielle Wünsche bezüglich der Speisen, z. B. vegetarisch, diabetikergeeignet etc. teilen Sie uns bitte vor der Angebotserstellung mit.
Sie müssen uns Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Hat ein Dritter für einen Veranstalter bestellt, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und eventuellen sonstigen erbrachten Leistungen.
Location
Bei der Beschaffung sämtlicher Locations/ Räumlichkeiten handeln wir in Ihrem Namen, auf Ihre Vollmacht und für Ihre Rechnung. Wir übernehmen Ihnen gegenüber keinerlei Haftung für die Location/ Räumlichkeiten. Sie haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Überlassung der Location/ Räumlichkeiten frei.
Rücktritt/ Stornierungen von Seiten des Auftraggebers
Stornierungen sind jederzeit möglich. Wir sind jedoch berechtigt, die nachfolgenden Stornoentschädigungen geltend zu machen.
- bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei;
- weniger als acht Wochen bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 20% der Vergütung;
- weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 30% der Vergütung;
- weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin: 50% der Vergütung;
- weniger als eine Woche bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80% der Vergütung;
- danach: 100% der Vergütung.
Die Vergütung berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei der Stornoentschädigung berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass die entstandenen Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. Etwaige Vorauszahlungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen bleiben von einer Stornierung, die weniger als sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgt, unberührt und sind in jedem Fall zu zahlen. Für einen Nutzungsvertrag über Locations/ Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung zusätzlich die in dem Vertrag über die Location/ Räumlichkeit getroffenen Vereinbarungen.
Rücktritt durch uns
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- unsere Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
- eine von uns geltend gemachte Vorauszahlung trotz Verstreichen einer gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht gezahlt wird.
In den vorgenannten Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Änderung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit
Bitte teilen Sie uns etwaige Änderungen der Teilnehmerzahl schnellstmöglich schriftlich mit. Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 oder weniger als zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Außerdem sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl berechnen wir die Vergütung aufgrund der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Reduzierung der gebuchten Teilnehmerzahl behalten wir unseren Vergütungsanspruch wie folgt:
- Reduzierung bis zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Auftraggeber zahlt die auf die geänderte Teilnehmerzahl entfallende Vergütung;
- Reduzierung weniger als 10 und bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Auftraggeber zahlt die auf die geänderte Teilnehmerzahl entfallende Vergütung zuzüglich 50% der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung;
- Reduzierung weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung vollständig.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass die entstandenen Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
Verschieben sich ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so können wir zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, wir haben die Verschiebung zu vertreten.
Termine
Wir bemühen uns, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Auftraggeber eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und schließen, wenn nicht anders benannt, die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich das Feinkostwerk Catering als Bestandteil der Landgrafen Restaurant & Event GmbH das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren erhalten Sie bei gebuchten Veranstaltungen einen Preisnachlass von 50% auf unsere Preise, Kinder unter 6 Jahre essen kostenfrei. Für die Berücksichtigung dieser Nachlässe ist Ihre entsprechende Mitteilung vor der Angebotserstellung erforderlich.
Transport
Bei der Lieferung von Waren oder Gegenständen an einen Veranstaltungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung bei Verträgen mit Unternehmern auf den Auftraggeber über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen, den hiermit beauftragten Mitarbeiter übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Auftraggeber.
Die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des vereinbarten Vertrages zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.
Anzahlungen
Wir sind berechtigt, auch ohne besondere Vereinbarung jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem von Ihnen zu verlangen. Üblicherweise verlangen wir eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung zahlbar 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Kommen Sie mit der Vorauszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitenden, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Regelung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Zahlungen
Sie sind verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. unsere geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für von Ihnen veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
Sie haften uns gegenüber für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
Mietweise Überlassung von Gegenständen
Alle von uns überlassenen Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben in unserem Eigentum und werden nur leih- bzw. mietweise zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort überlassen. Wir sind berechtigt, für die Überlassung von Materialien und Gegenständen eine unverzinsliche Kaution zu verlangen.
Sie haben die überlassenen Materialien und Gegenstände pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz zu leisten.
Die in unserem Angebot aufgeführten Preise für überlassene Materialien und Gegenstände gelten für die Dauer der Veranstaltung einschließlich Anlieferung frühestens einen Tag vor der Veranstaltung und Rückgabe spätestens einen Tag nach der Veranstaltung (= Mieteinheit 3 Tage). Bei früherer Anlieferung oder späterer Rückgabe aufgrund Ihrer Veranlassung sind wir berechtigt, für jeden angefangenen Tag den vereinbarten Preis erneut in voller Höhe zu erheben. Dies gilt auch für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände bis diese wiederhergestellt sind, Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.
Mitbringen von Speisen oder Getränken
Wollen Sie Speisen oder Getränke mitbringen, benötigen Sie dafür unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Wir sind berechtigt, eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten zu erheben, insbesondere Korkgeld in Höhe von 12,00 € brutto je geöffnete Flasche.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit wir auf Ihre Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir in Ihrem Namen, auf Ihre Vollmacht und für Ihre Rechnung. Sie haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Wir bemühen uns, Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf Ihre unverzügliche Rüge umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht zu vertreten haben.
Sie haben alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihnen obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sie haben die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.
Ihre Haftung
Sie haften für alle Schäden an unserem Eigentum, die durch Sie selbst oder durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus Ihrem Bereich oder Ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Wir behalten uns vor, zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) von Ihnen zu verlangen.
Unsere Haftung
Unterlassen Sie schuldhaft, uns einen Mangel der Lieferung oder Leistung anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Sie sind verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen
Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen: Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. bei Hauptverpflichtungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf die Sie deshalb vertrauen und vertrauen dürfen, ist die Schadensersatzhaftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Wir haften insofern insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.
Die vorstehenden Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung aus schriftlich gegebenen Garantien sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
Helfen wir Ihnen, auf Ihren eigenen Wunsch hin und ohne unsere Veranlassung, in ihren Räumen Veränderungen vorzunehmen, indem z. B. Mobiliar aus- oder umgeräumt wird, so ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Verjährung
Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Datenschutz
Gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir hiermit darauf hin, dass wir Ihre Daten soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern.
Abtretungs- und Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Sie sind nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen Ihnen nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Streitfalle werden die Vertragspartner versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung angestrebt wird. Werden wir wegen eines Mangels oder eines Schadens in Anspruch genommen, für den auch ein Dritter verantwortlich ist, können wir verlangen, dass Sie sich zunächst gemeinsam mit uns bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bemühen.
Erfüllungsort für unsere Vertragsleistung sowie für Ihre Zahlungsverpflichtung ist unser Geschäftssitz in Jena, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist Jena. Ist der Auftraggeber weder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts noch öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine später in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: November 2017